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Zuverdienst für Kinder nichterwerbstätiger Eltern
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Antrag beschlossen vom 38. Bundeskongress am 21.03.2009 Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene streben danach, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um einerseits ihre finanzielle Lage zu verbessern, andererseits unabhängiger zu werden und sich auf diese Weise in kleinen Schritten in das Arbeitsleben einzugliedern. Doch nicht allen steht diese Möglichkeit zu. Jugendliche, deren Eltern erwerbstätig sind, sind berechtigt, ihren Zuverdienst in Höhe von 400 Euro ohne jegliche Abzüge zu behalten. Ganz anders sieht die Realität bei Jugendlichen aus den so genannten Hartz IV-Familien aus. Hier gilt das Prinzip der Anrechnung auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Mehr als die Hälfte des ehrlich verdienten Einkommens wird abgezogen. Wir als Liberale stehen für Gerechtigkeit, für gleiche und faire
Chancen für alle: |




